Aktuelles/Steuerrecht
BFH: Versorgungsleistungen bei Vermögensabgabe als Sonderausgabe
abziehbar?
In zwei Entscheidungen vom 12.05.2003 hat der Große Senat des
Bundesfinanzhofes zum Problem Stellung genommen, wann bei einer
Vermögensübergabe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gegen
abänderbare Versorgungsleistungen diese als Sonderausgaben nach § 10
Abs. 1, Nr. 1, S. 1 EStG steuerlich abziehbar sind.So urteilten
die Richter, dass die vom Erwerber zu zahlenden Versorgungszahlungen
nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn die Leistungen nicht
aus den laufenden Nettoerträgen des übergebenen Vermögens
refinanziert werden können.
Gleiches gilt, wenn zwar die Versorgungszahlungen aus den
Erträgen erzielt werden können, das übergebene Unternehmen jedoch
weder über einen positiven Substanzwert noch über einen positiven
Ertragswert verfügt.
(erstellt: 10.10.2003) |