Kanzlei Köhne, Kulle&Kollegen
 
Kanzleien
München
Petershausen
Gräfelfing
Erding
Neufahrn
Leistungsübersicht
Vertretung
Rechtsanwälte
Klaus Köhne
Andreas Kulle
Sylvia Holland
Tomas Hacker
Martina Hacker
Cristina Lenz
Videoinformation
Aktuelles
Links
Kontakt & Impressum
Honorar
Haftungsausschluss
 

Aktuelles/Steuerrecht

BFH: Versorgungsleistungen bei Vermögensabgabe als Sonderausgabe abziehbar?
In zwei Entscheidungen vom 12.05.2003 hat der Große Senat des Bundesfinanzhofes zum Problem Stellung genommen, wann bei einer Vermögensübergabe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gegen abänderbare Versorgungsleistungen diese als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1, Nr. 1, S. 1 EStG steuerlich abziehbar sind.

So urteilten die Richter, dass die vom Erwerber zu zahlenden Versorgungszahlungen nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn die Leistungen nicht aus den laufenden Nettoerträgen des übergebenen Vermögens refinanziert werden können.

Gleiches gilt, wenn zwar die Versorgungszahlungen aus den Erträgen erzielt werden können, das übergebene Unternehmen jedoch weder über einen positiven Substanzwert noch über einen positiven Ertragswert verfügt.

(erstellt: 10.10.2003)

[ Home ] [ Kontakt ] [ Haftungsausschluss ]

Copyright © 2001 - 2012 Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH